Lizenzwechsel der NetBSD Foundation![]() Die NetBSD Foundation hat beschlossen, den NetBSD-Code unter eine abgeänderte BSD-Lizenz zu stellen. Bisher wurde immer die originale BSD-Lizenz, die sogenannte Vier-Klausel-BSD-Lizenz, verwendet. Diese legt fest, dass bei Werbung für ein Produkt, das unter der BSD-Lizenz lizenziert ist, auf den ursprünglichen Entwickler verweisen muss. Schon 1999 strich die Universität Berkeley, von der die BSD-Lizenz stammt, diese Klausel. In der Drei-Klausel-Fassung steht noch, dass es strickt untersagt ist, den Namen der Universität Berkley ohne Genehmigung für Werbezwecke zu verwenden. Die NetBSD Foundation hat nun eine Zwei-Klausel-Fassung vorgeschlagen, bei der auch dieser Teil fehlt. Sie enthält auch nur mehr die Vorschrift, das Copyright korrekt anzugeben, wenn der Code - egal ob kommerziell oder nichtkommerziell - verwendet wird. Laut der NetBSD Foundation war die veraltete Lizenz immer der Grund, warum NetBSD-Produkte nicht gern in kommerziellen Produkten eingesetzt wurden. Quelle: golem.de Kommentar schreiben |
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