Blogger und Forenbetreiber nicht von Pflichtabgabe der DNB betroffen![]() In den vergangenen Tagen hat die vor kurzem in Kraft getretene Verordnung zur Pflichtablieferung von Medienwerken an die Deutsche Nationalbibliothek, die bei Zuwiderhandlung Strafen in Höhe von bis zu 10.000 Euro vorsieht, für Aufregung bei Website-Betreibern gesorgt. Generell soll dieser Verordnung zufolge jeder deutsche Websitebetreiber die Pflicht haben, Netzpublikationen bei der DNB abzuliefern. Was das genau bedeutet, wer betroffen ist und wie das geschehen soll, ist bislang allerdings noch nicht eindeutig geklärt. Einer Meldung von Heise zufolge will die DNB zur Zeit noch nicht von jedem Blogger, Forenbetreiber oder Websitebesitzer Daten geliefert bekommen. Momentan fordert die Nationalbibliothek vorwiegend die Einreichung von Publikationen wie E-Books, elektronischen Zeitschriften, Hochschularbeiten usw. Abhängig von der Anzahl der Veröffentlichungen ist es entweder notwenig, die Daten selbst hochzuladen oder es genügt die Übermittlung von Metadaten. Die DNB liest dann daraufhin die Daten selbstständig von der Website ein. Die Verpflichtung gilt hier ausdrücklich für jeden, d.h. auch einzelne studentische Hausarbeiten oder Vorträge müssen eingereicht werden. Blogger und Forenbetreiber soll sich dagegen nicht bei der Nationalbibliothek melden müssen. Die DNB arbeitet für diese Art von Seiten an einem Crawler, der die Inhalte selbstständig indiziert und verarbeitet, ohne dass der Betreiber hierfür aktiv werden muss. Auch speziell für Newsseiten soll an einem Verfahren gearbeitet werden, das eine praktikable Übermittlung der Artikel ermöglichen soll. Bis Ende des Jahres sollen interne Sammelrichtlinien ausgearbeitet und veröffentlicht werden. Dieser Artikel basiert auf Informationen, die wir nach bestem Gewissen aus verschiedenen Quellen erhalten und zusammengefasst haben und stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine rechtlich sichere Auskunft über die genauen Pflichten der Websitebetreiber muss die Deutsche Nationalbibliothek befragt oder notfalls ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden. Quelle: heise.de Kommentare/Trackbacks lesen
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