Automatisierte Erfassung von KFZ-Kennzeichen ist verfassungswidrig![]() Das Bundesverfassungsgericht hat eben die automatisierte Erfassung von KFZ für verfassungswidrig eingestuft. Die entsprechenden Gesetze der Länder Hessen und Schleswig-Holstein sind damit nichtig. Drei Autofahrer aus den entsprechenden Bundesländern hatten dagegen geklagt - die Ländergesetze verstoßen gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Außerdem befürchten sie, die Ermittlungsbehörden würden umfangreiche Bewegungsprofile erstellen. Auch in Bayern, Bremen, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz sind entsprechende Gesetze bereits in Kraft getreten. Einem Gutachten des ADACs zufolge sind alle - mit Ausnahme des Gesetzes in Brandenburg - verfassungswidrig. Unklar ist ebenfalls, ob überhaupt die Länder die Zuständigkeit übernehmen: Bei der automatisierten Erfassung von KFZ-Kennzeichen geht es um Strafverfolgung, welche eigentlich durch den Bund geregelt werden muss. In Hessen wurden 2007 über stationäre Anlagen oder von Polizeiwagen aus über eine Million Kennzeichen ohne Anlass oder Verdacht gescannt und mit Fahndungslisten abgeglichen. Dabei lag der Erfolg bei etwa 0,3 Promille - meist Autobesitzer, die ihre Versicherungsbeiträge nicht bezahlten. In Bayern sollen es sogar 5,1 Millionen Scans pro Monat sein. Der Grundrechtseingriff ist laut Karlsruhe damit nicht berechtigt. Die Verfassungsrichter haben mit dem Urteil erneut eine Grundsatzentscheidung zum Datenschutz gefällt. Update: Eine kurze Analyse veröffentlicht Tagesschau.de im Interview mit ARD-Rechtsexperte Möller. Kommentare/Trackbacks lesenKommentar schreibenVerweise auf diesen Artikel |
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